AGBs
1. Allgemeine Informationen zum Verein
Der Sportverein „TennisZone Villach“ (im Folgenden „Tennisschule“ genannt) bietet Tennistraining, Athletiktraining und eine Ballschule an. Der eingetragene Sitz ist Villach. Obmann ist Patrick Iskrac und Obmann Stellvertreter sind Alexander Latritsch und Stefan Klammer. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde/die Kundin, in Kenntnis dieser AGB zu sein und stimmt ausdrücklich zu, dass diese AGB Bestandteil des Vertrages sind.
3. Änderung der AGB
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig und im gesetzlichen zulässigen Ausmaß zu ändern. Die stets letztgültigen AGB sind auf der Homepage der Tennisschule unter http://www.tenniszone-villach.at ersichtlich. Die Vertragspartner erhalten auf elektronischen Weg ein Informationsschreiben über die Änderung und haben das Recht binnen 14 Tagen ab Zusendung der AGB schriftlich zu widersprechen.
4. Vertragsabschluss
Die Anmeldung eines Spielers (per E-Mail, via Homepage oder Abgabe des Anmeldeformulars) stellt ein Angebot an die Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme des Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule das Trainingsangebot des Spielers schriftlich (per SMS, per Email oder durch Unterschrift der Tennisschule am Anmeldeformular) annimmt. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule anerkannt.
5. Stammdaten
Änderungen der angegeben Stammdaten sind der Tennisschule binnen 14 Tagen ab Änderung schriftlich bekannt zu geben.
6. Rücktritt vom Vertrag / Stornobedingungen
6.1 Pakete – Schulzeittraining
Ein Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, spätestens aber am Tag vor der 1. Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu erklären. Spätere Stornierungen sind nicht möglich, Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung gemacht werden.
6.2 Sommerkurse
Die Stornierung eines Kurses kann nur schriftlich an die Tennisschule erfolgen. Alle anderen Stornierungen, insbesondere solche die direkt bei der Kursleiterin oder dem Kursleiter erfolgen, können nicht anerkannt werden. Erfolgt der Rücktritt von der Kursanmeldung bis zu drei Wochen vor Kursbeginn, so fallen keine Stornogebühren an. Bei einer Kursabmeldung in dem Zeitraum von drei Wochen vor dem ersten Kurstermin bis zu sieben Tage vor Kursbeginn beträgt die anfallende Stornogebühr 25% der Kursgebühr (das sind Trainings- und Platzkosten). Bei einem Kursrücktritt zwischen sechs Tagen und einem Tag vor der ersten Kurseinheit fällt eine Stornogebühr von 50% der Kursgebühr an. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Tag der ersten Kurseinheit fallen die gesamten Kurskosten an. Sollte eine Teilnahme an einem bereits laufenden Kurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen (die Vorlage eines ärztlichen Attests ist erforderlich) nicht mehr möglich sein, so erfolgt eine aliquote Refundierung des Kursbeitrages in Form einer Wertgutschrift oder einer Banküberweisung. Sollte die Teilnahme an einzelnen Kurseinheiten etwa aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Auf eine ersatzweise Teilnahme an anderen Einheiten als den gebuchten besteht kein Rechtsanspruch.
7. Organisation des Trainings und Schnuppertraining
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur in Ausnahmefällen, wie zB Schulklassen, und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit und individueller Qualifikation ein und behält sich das Recht vor, die Einteilung auch während des laufenden Pakets zu ändern. Durchführung des Trainings Eine Trainingseinheit beträgt 55 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Recht auf einen bestimmten Tennistrainer. Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Kurzfristige gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Dauerhafte Erkrankungen müssen spätestens 7 Tage vor der 1. Trainingseinheit schriftlich bekanntgegeben werden. Personen, die nicht zum Training angemeldet sind, dürfen sich währenddessen nicht am Trainingsplatz aufhalten. Paketstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
9. Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten. Die Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich. Der Trainingsbereich darf während des Trainings nur mit Einverständnis des jeweiligen Trainers verlassen werden. Wir behalten uns vor, Gruppenteilnehmer aus disziplinären Gründen (z.B: Gefährdung der anderen Gruppenmitglieder, wiederholte Nichteinhaltung der Verhaltensregeln und Stören des Gruppentrainings etc.) aus der Gruppe auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgelts.
10. Beaufsichtigung von Kindern und Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer des Trainings. Die Obsorgeberechtigten haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zum Trainingsplatz gebracht werden und auch pünktlich wieder abgeholt werden. Für die Zeit vor und nach dem Training übernimmt die Tennisschule keine Aufsichtspflicht.
11. Stundenausfall
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn vom Kunden abgesagt werden, andernfalls wird das volle Trainings- und Platzentgelt verrechnet. Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgespielt werden. Das Entgelt für ein gebuchtes und nicht vollständig absolviertes oder nicht beendetes Paket kann nicht rückerstattet werden. Muss das Training aufgrund der Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert. Bei einem Ausfall durch Naturkatastrophen oder Pandemien besteht kein Ersatzanspruch.
12. Tarifbestimmungen, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug
Die aktuell gültigen Preise sind auf der Homepage www.tenniszone-villach.at ausgewiesen. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu versenden. Die Trainingsgebühren sind bis 7 Tage vor Trainingsbeginn auf das Konto der Tennisschule zu überweisen. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache kann die Zahlung am 1. Trainingstag in Bar erfolgen. Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 7 Tagen ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr iHv € 10,- in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung stellt die Tennisschule dem Kunden Mahnbearbeitungs-, Evidenzhaltungs- und Portokosten in Rechnung.
Die Geschäftskontodaten lauten wie folgt:
TennisZone Villach Vereinskonto
IBAN: AT83 4213 0901 0023
BIC: VBOEATWWKLA
ZVR-Zl.: 1705437033
Solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, hat er keinen Anspruch auf Vertragserfüllung durch die Tennisschule.
13. Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Trainer haftet für Personenschäden, die durch sein Verschulden verursacht wurden. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ist eine Haftung des Trainers ausgeschlossen. Die Haftung des Trainers für Sachschäden ist auf grobes Verschulden beschränkt. Beanstandungen wegen mangelhafter Leistung eines Trainers sind binnen 48 Stunden nach der betreffenden Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial. Die Tennisschule haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kunde oder die von ihm mitgebrachten Personen oder Tiere Dritten gegenüber verursachen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die infolge des unerlaubten Verlassens des Trainingsbereichs eintreten oder vom Kind verursacht werden.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Villach vereinbart. Für alle mit der Tennisschule abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15. Datenschutz – insbesondere Bild & Videomaterial
Mit Anerkennung der AGB stimmt der Trainingsteilnehmer zu, dass die Tennisschule Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden darf. Alle personenbezogenen Daten, welche aufgrund dieses Formulars anfallen, werden für die Kursplanungen, für die Einteilung der Trainingsgruppen, Kontaktaufnahme und zentrale Verwaltung der Daten von Mitgliedern verwendet. Des Weiteren stimmen Sie hiermit der Veröffentlichung von Fotos und Videos auf unserer Homepage und in den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, etc.) zu, die im Rahmen von Trainingseinheiten, Turnieren oder anderen Veranstaltungen entstanden sind. Dem Betroffenen steht das Recht auf Widerruf der Einwilligung oder des Widerspruches zu, ebenso wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung, Datenübertragbarkeit, sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Stand der AGB: 04.04.2024